Aufnahmebedingungen
Die Über- / Einweisung in die Tagesklinik erfolgt über den Hausarz, Nervenarzt oder Klinikarzt.
Die Kosten für den Aufenthalt werden von den Krankenkassen übernommen.
Geeignet für einen Behandlung in der Tagesklinik sind alle Menschen
- die an einer psychischen Erkrankung oder seelischen Störung leiden
z.B. Psychose,
Depression, Neurose, Persönlichkeitsstörung, u.a.
- die in eine Krise geraten sind, die durch ambulante Maßnahmen nicht
ausreichend
behandelt werden kann, aber auch noch nicht einen
vollstationären Aufenthalt
erforderlich macht (vorstationär)
- die nach einem vollstationären Aufenthalt (z.B. im ZfP Winnenden) eine
teilstationäre
stabilisierende Nachbehandlung benötigen (nachstationär).
- bei denen keine Suchterkrankung im Vordergrund steht
- die nicht akut selbst- oder fremdgefährdet sind
- im Alter von 18 bis 65 Jahren